Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  
 

Geschäftsbedingungen der Sona-Lux OHG, Simmlerstr. 17, 75172 Pforzheim, Deutschland

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe und sonstige Verträge ausschließlich. Kollidierende Klauseln sind unwirksam. Die Wirksamkeit des Vertrages soll durch einen Dissens nicht betroffen sein.

Angebote:
Unsere Angebote und Lieferzusagen sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn Sie entweder von uns schriftlich bestätigt, oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt wurden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Aufträge für Sonderanfertigungen, die von uns schriftlich bestätigt sind, können vom Käufer grundsätzlich nicht mehr annulliert werden. 

Preise:
Alle Preise verstehen sich als EURO - Preise inkl. der gesetzlichen MwSt. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Alle Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Fa. Sona-Lux. Preisänderungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden. 

Lieferung und Liefertermine:
Die Mindestbestellmenge beträgt 10,00 Euro Warenwert. Für Großabnehmer und Geschäftskunden gelten gesonderte Mindestbestellmengen gemäß unserem aktuellen Angebot. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Käufer. Die Versandkosten werden bei Bestellungen gesondert ausgewiesen, und gelten bei Auftragserteilung durch den Käufer als akzeptiert. Bei Zahlung per Vorauskasse entstehen keine weiteren Versandkosten. Bei einem Versand per Nachnahme fallen zusätzlich die derzeit gültige Nachnahmegebühr für den Käufer an. Bei Produktions- oder Lieferausfällen aufgrund von höherer Gewalt, Mangel an Rohstoffen, Transportschwierigkeiten oder anderer wichtiger Gründe, die nicht von Sona-Lux zu vertreten sind, übernimmt Sona-Lux keine Haftung. Sona Lux verpflichtet sich die Nichtverfügbarkeit unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist bei Produktions- oder Lieferausfällen nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche gegen Sona-Lux geltend zu machen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist der Ware verlängert sich der Liefertermin stillschweigend ohne weitere Vereinbarungen um eine Nachfrist von 30 Tagen. Sollte Sona-Lux die Ware auch innerhalb der 30 tägigen Nachfrist nicht liefern können sind beide Vertragspartner, Sona-Lux und der Käufer, berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sona-Lux verpflichtet sich dem Käufer eventuell geleistete Vorrauszahlungen zurück zu erstatten, sofern diese nicht mit bereits erbrachten Leistungen für den Käufer, oder mit entstandenen Kosten, die der Käufer laut Vertrag zu tragen hat, verrechnet werden. Außer der Abrechnung der geleisteten Vorauszahlung hat der Käufer keinerlei weitere Ansprüche gegenüber Sona-Lux. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund von Produktions- oder Lieferausfällen, ist für beide Parteien, Sona-Lux und dem Käufer, nur nach Einhaltung der oben angegebenen 30 tägigen Nachfrist möglich.
Bei Abrufaufträgen sind wir bei Überschreitung der Abruffrist und nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen der Abnahmeverzögerung zu fordern. Gleichzeitig kann Sona-Lux verlangen, dass die gesamten, noch nicht abgerufenen Aufträge unverzüglich abgenommen werden. 

Annahmeverzug:
Nimmt der Käufer die ihm vertragsgemäß angebotene Leistung nicht ab, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall gewährt Sona-Lux dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme der Ware. Lässt der Käufer die Nachfrist fruchtlos verstreichen ohne die Ware anzunehmen, steht Sona-Lux das Recht zu auf Erfüllung seiner Forderungen aus dem Vertrag in voller Höhe zu bestehen, oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. 

Abweichungen:
Abweichungen von der Liefermenge sind bis zu 10% zulässig. Die fehlende Menge wird in diesem Fall schnellstmöglich nachgeliefert, oder vom Rechnungsbetrag abgezogen. Wir behalten uns bei Gattungsschulden Abweichungen in Beschaffenheit, Material, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften vor, die sich im Rahmen des Üblichen bewegen. 

Mängelrügen:
Sämtliche Waren werden vor ihrer Auslieferung nochmals von uns auf ihren einwandfreien Zustand überprüft. Sollte es doch einmal zu Beanstandungen kommen, gelten folgende Vereinbarungen: der Käufer hat die Ware sofort nach Empfang auf Transportschäden zu überprüfen, und äußerliche sichtbare Schäden sind unserer Firma unverzüglich zu melden. Der Käufer sollte die gelieferte Ware unverzüglich auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit kontrollieren. Alle offensichtlichen oder erkannten Mängel oder Falschlieferungen sind sofort spätestens binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen sind grundsätzlich ausgeschlossen bei Waren die nach Anlieferung be- bzw. weiterverarbeitet wurden, oder als Sonderposten oder zweite Wahl verkauft wurden. 

Gewährleistung:
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung des Warenwertes der beanstandeten Ware. Gewährleistung erfolgt nur in dem Umfang, in dem uns die Mängelexemplare tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung seitens des Käufers verstreichen lassen, ohne die Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, oder eine Ersatzlieferung und zwei Nachbesserungsversuche endgültig gescheitert sind, ist der Käufer berechtigt die Zahlung für die beanstandete Ware zu verweigern, und den betreffenden Warenwert vom gesamten Rechnungsbetrag abzuziehen.
Sona-Lux ist nur verpflichtet den Warenwert zurück zu erstatten, der die rechtmäßig beanstandeten Produkte betrifft.
Vorraussetzung für eine Rückzahlung ist, dass die Versuche von Sona-Lux auf Nachbesserung und Ersatzlieferung gescheitert sind, und der Käufer die beanstandeten Waren Sona-Lux wieder zur Verfügung stellt. 

Fehlerhafte Artikel sind auf unser Verlangen zurückzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung oder durch nicht sachgerechte Lagerung oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden. 

Zahlungsbedingungen:
Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, entweder durch Überweisung, Scheck oder im Lastschriftverfahren im Voraus zu bezahlen.
Bei der Lieferung der Ware ist auch eine 100 % Zahlung per Nachnahme möglich zuzüglich der fälligen Nachnahmegebühr bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,-€.
Bei einem Rechnungsbetrag ab 500,-€ ist bei der Zahlungsweise per Nachnahme eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages zu leisten.
Bei einem Rechnungsbetrag ab 1.000,-€ ist bei der Zahlungsweise per Nachnahme eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages zu leisten.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma Sona-Lux berechtigt, Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelung zu fordern.
Im Falle einer fehlerhaften Berechnung behalten wir uns eine Nachbelastung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Ware zurückzufordern, und die weitere Veräußerung oder Entfernung der Ware zu untersagen.
Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag. 
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur in angemessener Höhe zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

Verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt und den nachstehenden Erweiterungen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich aller Nebenkosten vor.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, insofern er Sona-Lux die Forderung aus der Veräußerung abtritt. 

Erfüllungsort, Gefahrtragung, Gerichtsstand, Schriftform:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von Sona-lux. Gefahrtragung für die Zustellung der Ware durch Sona-Lux oder durch ein von Ihr beauftragtes Transportunternehmen liegt beim Käufer. 

Gerichtsstand bei Kaufleuten für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Ansprüche und für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist bei Rechtsstreitigkeiten die in den Zuständigkeitsbereiches eines Amtsgerichtes fallen Pforzheim, bei Streitigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereiches eines Landgerichtes fallen Karlsruhe. 

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.